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Vom 17. Dezember 1958 bis zum 30. November 1966 war er
Ministerpräsident von Baden-Württemberg als Nachfolger von Gebhard
Müller, der als Präsident an das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe
ging. In jener Zeit gehörte Kiesinger auch als Abgeordneter dem Landtag
von Baden-Württemberg (1960–1966) an. Als Universitätsgründer (Konstanz,
Ulm) ging Kiesinger in die Landesgeschichte ein.
Schon als in den Jahren 1950/1951 um die Gründung des
Südweststaates gekämpft wurde, war Kiesinger ein entschiedener und
entscheidender Vorkämpfer des neuen Landes, das aus drei
Nachkriegsländern im deutschen Südwesten gebildet wurde. Trotzdem wurde
es allgemein als überraschend empfunden, dass Kiesinger 1958 die
Bundespolitik verließ. Ein wichtiger Grund für seinen Wechsel war, dass
er nach der Bundestagswahl 1957 in Bonn keinen Ministerposten bekam und
er damit in seinem Amt als Ministerpräsident eine Möglichkeit sah, seine
Fähigkeiten auf höherer Ebene als der eines Bundestagsabgeordneten unter
Beweis zu stellen.
In der Anfangszeit der Bundesrepublik waren auf Länderebene übergroße
Koalitionen nicht unüblich, und so führte Kiesinger bis 1960 eine
Koalition aus CDU, SPD, FDP/DVP und BHE an, von 1960 bis 1966 dann aber
eine
CDU-FDP-Koalition, mit der SPD und dem BHE in der Opposition. Als
Ministerpräsident war er vom 1. November 1962 bis zum 31. Oktober 1963
Bundesratspräsident. Nach Kiesingers Wahl zum Bundeskanzler 1966
wurde der bisherige Innenminister Hans Filbinger neuer Regierungschef in
Stuttgart.
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