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1940 meldete sich Filbinger freiwillig zur Kriegsmarine und wurde zum
30. August 1940 einberufen. Er schloss einen Offizierlehrgang ab und
wurde 1943 Oberfähnrich zur See. Am 21. März 1943 wurde er für seine
künftige Tätigkeit als Marinerichter vom Dienst freigestellt. Ab April
1943 war er „Marinehilfskriegsgerichtsrat“, zunächst am Gericht des
Befehlshabers der Sicherung der Nordsee, Zweigstelle Cuxhaven. Von Mai
bis August 1943 diente er am Gericht des Küstenbefehlshabers Deutsche
Bucht und des 2. Admirals der Ostseestation, Zweigstelle Westerland. Von
August 1943 bis November 1944 diente er beim Gericht des Admirals der
norwegischen Polarküste, Zweigstelle Kirkenes; in den davon erhaltenen
Gerichtsakten fehlt sein Name. Nach eigener Angabe verließ er dieses
Gericht am 25. Oktober 1944, da die deutsche Front nach der Räumung
Finnlands zurückverlegt worden sei. Im November und Dezember 1944 war er
in Tromsø am Gericht des Admirals der norwegischen Polarküste, ab Januar
1945 bis Kriegsende beim Gericht des
Kommandanten der Seeverteidigung Oslofjord in Oslo tätig. Dort
geriet er bei Kriegsende in britische
Kriegsgefangenschaft. Die Briten setzten ihn bis Februar 1946 an
seinem bisherigen Gericht weiter ein, da sie die deutsche
Militärgerichtsbarkeit für die deutschen Kriegsgefangenen weitgehend
bestehen ließen.
Filbinger war nach den erhaltenen Strafverfahrenslisten an mindestens
234 Marinestrafverfahren beteiligt, 169-mal als Vorsitzender Richter,
63-mal als Ankläger. In vier Fällen ging es um Todesstrafen, die
Filbinger je zweimal beantragt oder gefällt hatte. Diese Fälle wurden
erst 1978 aufgedeckt und im Zuge der Filbinger-Affäre öffentlich
diskutiert.
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